Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ata & Türk GbR, Hauptstraße 14, 89264 Weißenhorn
Vertreten durch die Geschäftsführer Aydan Ata & Senem Türk
(nachfolgend ay|em Marketing)

§ 1 Geltungsbereich
1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ay|em Marketing und ihren Kunden.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ay|em Marketing hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Das Leistungsangebot von ay|em Marketing richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB).

§ 2 Leistungen von ay|em Marketing
1. ay|em Marketing erbringt Leistungen in den Bereichen Webdesign, Online-Marketing mit dem Fokus auf Planung, Umsetzung und Optimierung bezahlter Werbeanzeigen sowie der Digitalisierung betrieblicher Prozesse und Abläufe.
2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, einer Projektvereinbarung oder einem gesonderten Vertrag zwischen ay|em Marketing und dem Kunden. Maßgeblich ist ausschließlich der schriftlich vereinbarte Inhalt. Abweichungen, Ergänzungen oder Nebenabreden, die nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, sind unwirksam.
3. Sämtliche Kosten für externe Dienstleistungen wie Hosting, Domainregistrierung oder Softwarelizenzen trägt der Kunde. ay|em Marketing handelt in diesen Fällen nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe und übernimmt keine Haftung für Kosten oder Vertragsverletzungen durch Dritte, selbst wenn diese im Zusammenhang mit den beauftragten Leistungen stehen.
3.1. Das Budget für bezahlte Werbeanzeigen wird vom Kunden festgelegt und fällt zusätzlich zur Vergütung von ay|em Marketing an. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Werbeplattform. Sämtliche anfallenden Werbekosten trägt der Kunde.
4. ay|em Marketing ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner oder sämtlicher Vertragspflichten geeignete Dritte, insbesondere Subunternehmer, hinzuzuziehen.
5. ay|em Marketing verpflichtet sich nicht zur Herbeiführung eines bestimmten quantitativen oder wirtschaftlichen Erfolgs, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 3 Vertragsschluss
1. Ein Vertrag zwischen ay|em Marketing und dem Kunden kommt zustande, sobald sich beide Parteien über die wesentlichen Vertragsinhalte einig sind. Dies kann fernmündlich (z.B. per Videocall oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail oder Chat) oder schriftlich erfolgen.
2. Bei fernmündlich geschlossenen Verträgen stellt ay|em Marketing dem Kunden auf Wunsch eine schriftliche Auftragsbestätigung zur Verfügung. Diese dient ausschließlich der Dokumentation und ist für das Zustandekommen des Vertrags nicht konstitutiv.
3. Der Kunde erklärt sich – nach vorherigem Hinweis – damit einverstanden, dass ay|em Marketing fernmündliche oder in Textform geführte Kommunikation (z. B. Telefongespräche, Videocalls, E-Mails oder Chats) zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Die Aufzeichnung erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§ 4 Mitwirkungspflichten & Abnahme
1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine aktive Mitwirkung für die ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung des Vertrages unerlässlich ist und den Mehrwert der Zusammenarbeit mit ay|em Marketing wesentlich beeinflusst. Der Kunde verpflichtet sich, ay|em Marketing alle für die Leistungserbringung relevanten Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen – auch ohne gesonderte Aufforderung. Dies gilt ebenso für Informationen, die im Verlauf der Zusammenarbeit neu hinzukommen oder sich ändern.
2. Verzögerungen oder Einschränkungen der Leistungserbringung, die auf fehlende oder unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von ay|em Marketing. In solchen Fällen ist ay|em Marketing berechtigt, vereinbarte Fristen, Projektlaufzeiten oder Termine angemessen anzupassen.
3. Entstehen durch die Verzögerung Mehraufwände, Wartezeiten oder zusätzliche Kosten, kann ay|em Marketing diese gesondert in Rechnung stellen. Eine Haftung für Verzögerungen oder daraus resultierende Einschränkungen der Leistung ist ausgeschlossen, sofern diese auf Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden beruhen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, von ay|em Marketing gelieferte Entwürfe, Konzepte oder Texte innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang sorgfältig zu prüfen und etwaige Änderungswünsche oder Beanstandungen mitzuteilen.
4.1 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die übermittelten Inhalte als abgenommen.
4.2 Eine Korrekturschleife ist im Leistungsumfang enthalten. Ab der zweiten Korrekturschleife sowie bei Änderungswünschen nach bereits erfolgter Abnahme ist die zusätzliche Tätigkeit von ay|em Marketing gesondert zu vergüten.
5. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Wird ein Termin von Kundenseite nicht wahrgenommen und nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar in Höhe des aktuell gültigen Stundensatzes von 70 € netto in Rechnung zu stellen.
Dies gilt insbesondere für Beratungs- oder Abstimmungstermine, die individuell vereinbart wurden und nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden können.

§ 5 Vergütung
1. Die Vergütung basiert auf dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Angebot und ist verbindlich.
2. Alle Preisangaben verstehen sich als Nettobeträge und gelten zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart wurde, fällt diese – es sei denn, es wurde abweichend geregelt – nur einmalig an. Im Rahmen einer Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
4. Werden Wartungsleistungen vereinbart, ist hierfür ein separater Vertrag erforderlich, in dem Umfang und Konditionen der Wartung definiert sind.
4.1. Die Vergütung für Wartungsverträge ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, jeweils im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum fällig.

§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlung der Vergütung ist per Rechnung oder mittels SEPA-Lastschrifteinzug möglich.
2. Die vereinbarte Vergütung ist bei Vertragsabschluss sowie mit Rechnungsstellung sofort fällig und innerhalb von sieben Kalendertagen in voller Höhe zahlbar, sofern im Angebot von ay|em Marketing nichts Abweichendes geregelt wurde.
3. Erfolgt die Zahlung per Lastschrift, verpflichtet sich der Kunde, ay|em Marketing unmittelbar nach Vertragsabschluss eine SEPA-Einzugsermächtigung zu erteilen. Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder Kreditkartenfirma geltend macht, trägt der Kunde.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht
1. Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist ay|em Marketing berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Begleichung des offenen Betrags auszusetzen. Etwaige Verzögerungen gehen in diesem Fall nicht zulasten von ay|em Marketing.
2. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung nicht und wird dadurch die Leistungserbringung durch ay|em Marketing ganz oder teilweise verhindert, bleibt der Vergütungsanspruch von ay|em Marketing unberührt. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 8 Kündigung & Vertragslaufzeit
1. Der Vertrag wird für die im jeweiligen Angebot oder der Projektvereinbarung individuell vereinbarte Erstlaufzeit festgelegt. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf dieser Erstlaufzeit ist ausgeschlossen.
2. Die Vertragslaufzeit beginnt – sofern nicht ausdrücklich anders geregelt – mit Beginn der vertraglich geschuldeten Leistungserbringung, spätestens jedoch einen Monat nach Vertragsschluss. Eine vereinbarte Einrichtungsgebühr wird hiervon nicht berührt und bleibt unabhängig von der tatsächlichen Leistungsaufnahme fällig.
3. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch um jeweils denselben Zeitraum, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien spätestens vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Schrift- oder Textform gekündigt wird.
4. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Nutzungsrechte
1. Sofern im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. Designs, Texte, Kampagnenmaterialien, Grafiken, Logos oder Programmierungen) entstehen, räumt ay|em Marketing dem Kunden nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen ein. Dieses Nutzungsrecht ist – sofern nicht abweichend geregelt – zeitlich und räumlich unbeschränkt.
2. Die Nutzung ist ausschließlich auf die im Vertrag oder Angebot beschriebenen Zwecke beschränkt. Eine Weitergabe, Veränderung, Bearbeitung oder Nutzung darüber hinaus ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ay|em Marketing zulässig.
3. Im Hinblick auf von ay|em Marketing entwickelte Logos und grafische Markenbestandteile verbleiben die Urheberrechte bei ay|em Marketing. Der Kunde erhält mit vollständiger Vergütung ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung im Rahmen seines eigenen Unternehmensauftritts (z. B. Website, Drucksachen, Social Media). Eine Weitergabe an Dritte, Veränderung oder exklusive Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4. Der Erwerb eines ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechts, das dem Kunden die alleinige Nutzung und den Ausschluss Dritter ermöglicht, ist nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung möglich. Ohne eine solche Vereinbarung verbleiben alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bei ay|em Marketing.
5. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei ay|em Marketing. Vor diesem Zeitpunkt ist jegliche Nutzung, Veröffentlichung oder Weiterverarbeitung der gelieferten Arbeitsergebnisse unzulässig.
6. Die Herausgabe von offenen Arbeitsdateien, Quellcodes oder bearbeitbaren Rohdaten (z. B. Layoutdateien, Projektdateien, editierbare Logos) erfolgt ausschließlich bei entsprechender Vereinbarung. Ohne ausdrückliche Regelung besteht kein Anspruch auf diese Unterlagen.
7. ay|em Marketing bleibt in jedem Fall berechtigt, die entwickelten Werke zu Zwecken der Eigenwerbung, Portfolio- oder Referenzdarstellung zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 10 Haftung
1. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet ay|em Marketing nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrechungen sowie Fehler im Zusammenhang mit bezahlten Werbeanzeigen (z. B. Google Ads, Meta Ads) oder Webdesign-Projekten (z. B. durch technische Ausfälle, fehlerhafte Designs oder Performance-Probleme). Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. ay|em Marketing übernimmt keine Haftung für Inhalte, Daten oder Materialien, die vom Kunden bereitgestellt wurden, sowie für Verzögerungen oder Fehler, die auf unzureichende Mitwirkungspflichten des Kunden zurückzuführen sind, insbesondere, wenn der Kunde seine Pflicht zur zeitgerechten Bereitstellung von Informationen oder Feedback nicht erfüllt.
4. Im Bereich der bezahlten Werbeanzeigen haftet ay|em Marketing nicht für die Verfügbarkeit oder Performance von Drittplattformen wie Google Ads, Meta, LinkedIn oder anderen, da diese externen Faktoren unter der Kontrolle des jeweiligen Anbieters stehen.
5. ay|em Marketing übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von digitalen Inhalten, Texten oder Grafiken, die vom Kunden zur Nutzung in Projekten wie Webdesign oder Digitalisierung bereitgestellt werden, ebenso wenig für die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von ay|em Marketing.
7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.
8. Vertragliche Ansprüche des Kunden gegenüber ay|em Marketing verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgesehen ist.
9. ay|em Marketing schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, wie z. B. garantiertes Umsatzwachstum oder Klickzahlen, im Rahmen von bezahlten Werbeanzeigen. Erfolgsversprechen oder Leistungskennzahlen werden nur dann übernommen, wenn dies explizit schriftlich vereinbart wurde.

§ 11 Vertraulichkeit
1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen und Dokumente, die im Rahmen der Vertragsdurchführung erhalten werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Art als vertraulich zu behandeln sind, streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über die Dauer des Vertrages hinaus und besteht so lange, wie die vertraulichen Informationen nicht öffentlich bekannt sind.
2. ay|em Marketing wird sämtliche Informationen des Kunden, die im Zusammenhang mit Webdesign, bezahlten Werbeanzeigen oder Digitalisierungsprojekten bereitgestellt werden, ausschließlich für die Erfüllung des Vertrages und nicht für andere Zwecke verwenden.
Eine Nutzung für andere Zwecke erfolgt nur, wenn der Kunde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

§12 Äußerung
1. ay|em Marketing und der Kunde verpflichten sich zu einem respektvollen und konstruktiven Austausch miteinander. Sofern keine Geheimhaltungsvereinbarungen entgegenstehen, werden sie sich in ihren öffentlichen Äußerungen sowie im Umgang mit Dritten stets respektvoll über den jeweils anderen Partner äußern.
2. ay|em Marketing behält sich vor, falsche, unangemessene oder unbegründete Aussagen über das Unternehmen oder seine Leistungen, die vom Kunden oder Dritten getroffen werden, insbesondere falsche Tatsachenbehauptungen oder rufschädigende Äußerungen, rechtlich zu verfolgen und erforderlichenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

§ 13 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ausschließlich anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von ay|em Marketing in Neu-Ulm.
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Sitz von ay|em Marketing in Neu-Ulm, Deutschland.

§ 14 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
2. ay|em Marketing und der Kunde verpflichten sich, eine entfallene oder unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich angestrebten Zweck am nächsten kommt.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und bleiben für die Dauer der Zusammenarbeit verbindlich, sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen schriftlich getroffen wurden.


© Stand: Juli 2025
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